Der Verein der FREUNDE der THEOLOGISCHEN KURSE sieht es als seine Aufgabe, die THEOLOGISCHEN KURSE in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Kurskonzept
Dr. Gerald GRUBER | Prof. Mag. Erhard LESACHER
Mitveranstalter
Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels
Spezialkurs Puchberg | November 2026
TERMINE
| Detailinformationen |
Mit dem Kirchenrecht verbinden Gläubige mitunter ein gewisses Unbehagen. Welche Funktion hat das Recht in einer Kirche der Liebe? Mit Blick auf das Zweite Vatikanische Konzil wird der Stellenwert des Kanonischen Rechts in der Kirche geklärt. Sie lernen die Besonderheiten des Kirchrechts, sein geschichtliches Herkommen und die konkrete Gestalt des kirchlichen Gesetzbuches, des Codex Iuris Canonici, kennen. Der Spezialkurs „Kirchenrecht“ spannt den Bogen von grundlegenden Aspekten der inneren Verfassung der katholischen Kirche über Fragen von Religionsfreiheit und Grundrechten in der Kirche, der Leitungsstrukturen auf verschiedenen Ebenen (Universalkirche, Diözese, Pfarrgemeinde) und das Religionsrecht (Religionsgemeinschaften und Staat) bis zu kirchenrechtlichen Normierungen der Feier der Sakramente in Spannung zu pastoralen Herausforderungen. Sperrige Themen, die sich als überraschend lebensrelevant erweisen werden. Und in allem gilt: „Wir verkünden das Evangelium, nicht das Kirchenrecht!“ |
| Programm |
Freitag, 13. November 2026, 15:30 - 18:00 Uhr „Wir verkünden das Evangelium, nicht das Kirchenrecht!“ – Warum und wozu kirchliches Recht? - Welche Funktion hat das Recht in einer Kirche der Liebe? Mit Blick auf das 2. Vatikanische Konzil wird der Stellenwert des Kanonischen Rechts in der Kirche besproche. Dazu werden die Besonderheiten des Kirchenrechts, sein geschichtliches Herkommen und die konkrete Gestalt des kirchlichen Gesetzbuches, des Codex Iuris Canonici, vorgestellt. Dr. Gerald GRUBER, Ordinariat der Erzdiözese Wien Freitag, 13. November 2026, 19:00 - 21:00 Uhr Religionsfreiheit in der Kirche? - Welche Rechte und Pflichten der Gläubigen kennt das kirchliche Gesetzbuch? Wie steht es um Grundrechte in der Kirche? Anhand des Textes des Codex Iuris Canonici werden für das kirchliche Leben wesentliche „Grundrechtsfragen“ erarbeitet. Im Speziellen wird auf die Frage des Kirchenaustritts und seiner Rechtsfolgen eingegangen. Dr. Gerald GRUBER, Ordinariat der Erzdiözese Wien Samstag, 14. November 2026, 09:00 - 12:00 Uhr Das Sakramentale im Recht - Kirchliche Gemeinschaft lebt insbesondere aus den Sakramenten. Das Konzil spricht von der Kirche als Sakrament. Auf dieser Basis enthält das Buch „Heiligungsdienst“ im Codex Iuris Canonici die rechtlichen Normierungen zur Feier der Sakramente und verbindet Theologisches mit den Fragen zu Spender, Empfänger und gültiger Feier der Sakramente. Dr. Gerald GRUBER, Ordinariat der Erzdiözese Wien Samstag, 14. November 2026, 14:00 - 17:00 Uhr - Römischer Machtapparat oder Dienst an der universalen Sendung der Kirche? Papst Franziskus hat in seiner Weihnachtsansprache 2014 die Römische Kurie heftig kritisiert und eine Kurienreform eingeleitet. Das Verfassungsrecht der katholischen Kirche beschreibt vom Papst bis zur Pfarre, wie die katholische Kirche strukturiert ist. Wie funktionieren universalkirchliche Leitungsstrukturen, wie jene einer Diözese? Papst und Kurie, Bischof und Diözese, Pfarrer und Pfarrgemeinde sind die Themen des kirchlichen Verfassungsrechts. Zudem gibt der Referent Einblicke in seine eigene Tätigkeit beim Dikasterium für den Klerus. - Ist die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Glaubensgemeinschaft? Wie geht der Staat mit Religionsgemeinschaften um? Wie wird das Verhältnis Staat-Kirche umschrieben? Einige Grundlinien des staatlichen Religionsrechts sind Inhalt dieser Einheit. Dr. Gerald GRUBER, Ordinariat der Erzdiözese Wien |
Gerald GRUBER hat in Wien und Freiburg/Br. Katholische Theologie sowie in Rom, Münster und Budapest Kirchenrecht studiert. Zunächst Pfarrmoderator in der niederösterreichischen Pfarre Ebergassing, wurde er 2013 als Kurienbeamter in die deutschsprachige Abteilung der Kleruskongregation im Vatikan berufen und war als Vizeoffizial am erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangericht Wien mit der Thematik des Kirchenaustritts, mit Annullierungsverfahren, dem Pfarrrecht sowie Selig- und Heiligsprechungsverfahren befasst. Seit 2019 ist Gerald Gruber Ordinariatskanzler der Erzdiözese Wien. Er verantwortet die Beurkundung und Veröffentlichung bischöflicher Beschlüsse und ist Fachreferent der Diözesanleitung für alle Fragen des Kirchenrechts.
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