Der Verein der FREUNDE der THEOLOGISCHEN KURSE sieht es als seine Aufgabe, die THEOLOGISCHEN KURSE in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Beitrag
80,-
für Mitglieder der FREUNDE der THEOLOGISCHEN KURSE (inklusive Unterlagen)
Kurskonzept
Mag. Erhard LESACHER
Mitveranstalter
Tagungshaus Wörgl
Spezialkurs Wörgl, Oktober - November 2016
TERMINE
Recht ist aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben nicht wegzudenken. Es begleitet uns auf Schritt und Tritt. Unbemerkt im Hintergrund wirkend erleichtert es die täglichen Lebensabläufe. Ins Bewusstsein tritt es zumeist erst, wenn es unserem Handeln Grenzen setzt. Da nun "Kirche" in der Geschichte existiert und gesellschaftlich verfasst ist, bedarf auch sie einer verbindlich durchsetzbaren Rechtsordnung, um das geordnete und friedliche Zusammenleben der Gläubigen zu ermöglichen. Dennoch wird Recht mitunter in Spannung zur Liebe gesehen und als eingrenzend, Lebendigkeit hemmend erfahren. Hier ist es not-wendig aufzuzeigen, wie das Kirchenrecht den Glaubenden hilft, auf ihrem Weg als Christen voranzuschreiten, indem es christliches Leben schützt und fördert. Denn so lautet die Maxime des Kirchenrechts: salus animarum suprema lex = das Seelenheil ist das oberste Gesetz.
In diesem Spezialkurs lernen Sie Grundzüge des Kirchenrechts kennen. Sie beschäftigen sich mit kirchenrechtlichen Fragen, die für den pastoralen Alltag relevant sind, und erhalten Einblick in die Arbeit eines Diözesangerichts.
Der Spezialkurs kann mit einem Prüfungsgespräch abgeschlossen und auf Wunsch im Theologischen Kurs für das Fach Kirchenrecht (Kurstyp I) angerechnet werden.
Samstag, 1. Oktober 2016
9.15 - 12.15 Uhr & 13.30 - 16.30 Uhr
Das Kirchenrecht im Überblick: Verkündigungs- und Lehrrecht, Sakramentenrecht, kirchliches Verfassungsrecht und Strafrecht - Einführung in den Rechtsbegriff - Grundrechte und Grundpflichten der Gläubigen - ökumenische bzw. interreligiöse gottesdienstliche Feiern - Folgen eines Kirchenaustritts
Ass.-Prof. Dr. Konrad BREITSCHING, Universität Innsbruck
Samstag,19. November 2016
9.15 - 12.15 Uhr & 13.30 - 16.30 Uhr
Katholisches Eherecht und Eheverständnis: zentrale Punkte und Vergleich mit anderen Konfessionen und dem Islam - Sinn und Ziel der Ehevorbereitung - die Stellung von Geschieden-Wiederverheirateten - Neuerungen im Ehenichtigkeitsverfahren Kirchenrechtliche Fragen rund um Taufe (z. B.: PatInnenamt) und Begräbnis
Lic.iur.can. Dr. Elisabeth KANDLER-MAYR, Ordinariatskanzler der Erzdiözese Salzburg
Konrad BREITSCHING studierte Katholische Theologie in Wien und Innsbruck. Thema seiner Dissertation: "Verantwortungsübertragung im Neuen Testament. Formen und Voraussetzungen. Ein Deutungsversuch an Hand der Ergebnisse der modernen Exegese unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte". Seine Forschungsschwerpunkte sind: Fragen der Ökumene aus kirchenrechtlicher Sicht, Kirchenrechtstheorie, Kirchenrechtstheologie, Allgemeine Normen, kirchliches Verfassungsrecht. Er ist seit Oktober 1992 als Universitätsassistent an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck tätig.
Elisabeth KANDLER-MAYR studierte kanonisches Recht in München, wirkte als Richterin beim Diözesangericht und war Mitglied der Personalkommission der Erzdiözese Salzburg. 2006 wurde sie an die Spitze der erzbischöflichen Ordinariatskanzlei berufen. Neben ihrer Tätigkeit am Diözesangericht beschäftigt sie sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang aktueller Herausforderungen, so etwa der Eheschließung zwischen Muslimen und Katholiken.
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